Einer für alle? Geht es nach der Europäischen Union, könnte das bald für den Führerschein gelten. Künftig soll es für alle EU-Bürger eine einheitliche Fahrerlaubnis geben. Damit verbunden sind auch einige Neuerungen. Dieser Artikel zeigt, worum es geht und wer betroffen ist.
Online nimmt Fahrt auf
Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Art, wie wir unseren Führerschein nutzen und präsentieren. In naher Zukunft könnten digitale Führerscheine den Alltag revolutionieren. Eine App auf dem Smartphone könnte bald ausreichen, um bei einer Polizeikontrolle seine Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der physische Führerschein könnte in den Hintergrund treten. Diese Entwicklung ist Teil einer breiteren Digitalisierungswelle, die auch Zulassungsstellen erfasst.
So können etwa Bürger bei der Zulassungsstelle in Meppen oder in anderen Regionen problemlos online ein Wunschkennzeichen reservieren. Mit nur wenigen Klicks lässt sich die gewünschte Zahlen- und Buchstabenkombination zusammenstellen und für einen gewissen Zeitraum blocken. Damit gibt es mehr Flexibilität bei der Terminnutzung, um das Wunschkennzeichen später tatsächlich prägen zu lassen. Diese Neuerungen erleichtern nicht nur den Behörden die Arbeit, sondern verbessern auch das Nutzererlebnis.
Das kommt mit dem EU-Führerschein auf die Bürger zu
Die EU plant eine umfassende Reform der Führerscheinregelungen bis 2024. Ziel ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und die Verwaltung zu vereinfachen. Ein zentraler Punkt der neuen Regelung ist der digitale Führerschein, der als gültiger Nachweis bei Kontrollen dienen soll. Zudem wird die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen angepasst: Für Motorräder und Autos sind nun mindestens 15 Jahre vorgesehen, für Lkw und Busse fünf Jahre. Interessant ist, dass keine Verkürzung der Gültigkeitsdauer für ältere Menschen beschlossen wurde, was Diskriminierung vermeidet und deren Mobilität sichert.
Gesundheitschecks und Fristen: was bleibt, was geht
Ursprünglich waren verpflichtende Gesundheitschecks für alle Führerscheininhaber im Gespräch. Das EU-Parlament hat jedoch beschlossen, dass Mitgliedstaaten individuell entscheiden können, ob und wie Fahrtauglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. In Deutschland könnten solche Überprüfungen also auf freiwilliger Basis oder nur für bestimmte Altersgruppen eingeführt werden.
Probezeit und Fahranfänger: Strengere Regeln voraus
Eine wichtige Änderung betrifft Fahranfänger: Das EU-Parlament hat eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren beschlossen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit junger Fahrer zu erhöhen und Unfallraten zu senken. Zusätzlich sollen strengere Vorschriften und Strafen für Vergehen während der Probezeit eingeführt werden.
Begleitetes Fahren und neue Gewichtsgrenzen: Mehr Freiheiten
Das begleitete Fahren ab 17, bereits in Deutschland etabliert, könnte bald eine EU-weite Angelegenheit werden. Dies würde jungen Menschen ermöglichen, früher Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln, unter der Voraussetzung, dass ein erfahrener Fahrer sie begleitet. Zudem plant das EU-Parlament, die Gewichtsgrenzen für Klasse B-Fahrzeuge zu erhöhen. Dies würde es Fahrern ermöglichen, größere Fahrzeuge wie Wohnmobile oder bestimmte Nutzfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen zu führen.
Was passiert mit den Papierführerscheinen?
In der Bundesrepublik haben noch ca. 15 Millionen Menschen einen Papierführerschein. Doch er verliert bald an Gültigkeit. Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in das neue EU-Kartenformat umgetauscht sein. Diese Maßnahme soll nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr durch leichter verifizierbare Dokumente erhöhen, sondern auch die Harmonisierung innerhalb der EU vorantreiben.
Autofahrer sollten die Umtauschfristen im Auge behalten, um nicht plötzlich ohne gültigen Führerschein dazustehen. Konkrete Termine für den Umtausch hängen vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. So sind beispielsweise Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, bereits seit 2022 umzutauschen. Informationen zu den spezifischen Fristen sind in der Regel online bei den zuständigen Behörden oder direkt bei der Zulassungsstelle erhältlich. Bei Versäumnis der Frist drohen zwar keine unmittelbaren Strafen, doch bei einer Kontrolle kann das Fehlen eines gültigen Führerscheins zu Problemen führen.